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Ambulante Badekur

Die ambulante Kur

Die Ambulanten medizinischen Vorsorgeleistungen werden auch „ambulante“, „freie“ oder „offene“ Badekur genannt.

Jedes Mitglied einer gesetzlichen oder Ersatzkasse und dessen mitversicherte Familienangehörige können diese Art der Kur in Anspruch nehmen. Grundsätzlich haben alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen Anspruch auf diese Leistungen. Ambulante Kuren werden in der Regel mit einem Mindestabstand von drei Jahren genehmigt.

Ambulante Vorsorgeleistungen dauern in der Regel 21 Behandlungstage.

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für den Badearzt.

Für Therapiebehandlungen, die Sie während der Kur von unseren Therapeuten bekommen, brauchen Sie nur den gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil (z.Zt. 10 % der Therapiekosten plus 10,00€ Rezeptgebühr) zu zahlen, es sei denn, Sie sind von Zuzahlungen befreit (bitte in diesem Fall entsprechenden Ausweis oder Bescheinigung der Krankenkasse vorlegen).

Die weiteren Therapiekosten rechnen wir mit Ihrer Krankenkasse ab.

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