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Die ambulante Kur
Jedes Mitglied einer gesetzlichen oder Ersatzkasse und dessen mitversicherte Familienangehörige können diese Art der Kur in Anspruch nehmen. Grundsätzlich haben alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen Anspruch auf diese Leistungen. Ambulante Kuren werden in der Regel mit einem Mindestabstand von drei Jahren genehmigt.
Ambulante Vorsorgeleistungen dauern in der Regel 21 Behandlungstage.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Leistungen, wenn diese medizinsch notwendig und vorher von Ihrer Krankenkasse genehmigt worden sind.
Für Therapiebehandlungen, die Sie während der Kur von unseren Therapeuten bekommen, brauchen Sie nur den gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil (z.Zt. 10 % der Therapiekosten plus 10,00 € Rezeptgebühr) zu zahlen, es sei denn, Sie sind von Zuzahlungen befreit (bitte in diesem Fall entsprechenden Ausweis oder Bescheinigung der Krankenkasse vorlegen).
Die weiteren Therapiekosten rechnen wir mit Ihrer Krankenkasse ab.
Für Fahrt, Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe erhalten Sie in der Regel einen Zuschuss in Höhe von 13,00 € pro Tag. Ihre Unterkunftsrechnung reichen Sie nach Abschluss der Maßnahme bei Ihrer Krankenkasse ein.
Mitglieder der privaten Krankenkassen haben einen Anspruch auf die genannten Kurleistungen, wenn sie einen Tarif abgeschlossen haben, der diese beinhaltet. Für Beamte im öffentlichen Dienst gelten die Vorschriften der Beihilfe.
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